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Harro

Wittek

Ausgabe Oktober 2020

Textfeld: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)
vom 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek ./. Deutschland)

Kungelte die deutsche Bundesregierung mit dem 
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?


Prozessbetrug der deutschen Bundesregierung  /  Rechtsbeugung durch EGMR-Richter  /
Einsatz antidemokratischer Mittel, um Prozessbetrug und Rechtsbeugung zu vertuschen


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Decision by the European Court of Human Rights (ECHR)
from 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek./.Germany) 

Is the German Federal Government in collusion with the European Court of Human Rights?


Federal Government uses fraud in obtaining a judgement  /  Perversion of justice by ECHR judges  /
Use of antidemocratic methods to cover up fraud and perversion of Justice




Textfeld: Kontakt
Textfeld: Urteil

„Die Menschenrechtsverletzungen von heute  sind die Massaker von morgen. Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit.“

Kofi Annan

 

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage

 

 

Verehrte Leserin, verehrter Leser,

 

die Dreistigkeit, mit der die deutsche Bundesregierung und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Verfahren 37290/97 rechtswidrig zusammenarbeiteten, ist grenzenlos. Umso erschreckender ist, dass die Verantwortlichen und eine große Zahl von Vertretern des öffentlichen Lebens bis heute alles daran setzen, dass diese dubiosen Machenschaften unaufgeklärt und vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

 

Vor dem EGMR ging es um ein Einfamilienhaus in Leipzig, das meine Ehefrau und ich vor der ständigen Ausreise aus der DDR veräußern mussten, und dessen Wiedererlangung uns der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht nach der Wiedervereinigung versagt hatten.

 

In dem EGMR-Verfahren hatte die Bundesregierung dem Gerichtshof in ihren Stellungnahmen sachlich entstellte und rechtlich unzutreffende Informationen zugearbeitet, um darüber das Verfahren in ihrem Sinne zu beeinflussen. Der EGMR verwendete diese Informationen in seiner Entscheidung, verfälschte den Sachverhalt und verdrehte die Rechtslage von sich aus noch weiter und entschied darauf aufbauend gegen uns.

 

Die Bundesregierung wollte sich mit Teilen unserer Beschwerde nicht auseinandersetzen. Sie verdrehte sie deshalb in ihrem Sinne. Danach setzte sie sich nicht mit unserem Anliegen, sondern mit dem von ihr entstellten auseinander. Die EGMR-Richter folgten dem Vortrag der Bundesregierung und entschieden nicht über unsere Beschwerde, sondern über die „Wunschbeschwerde“ der Bundesregierung.

 

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass das mit der Einheit Deutschlands geschaffene Vermögensgesetz unsere zivilrechtlichen Ansprüche ausschließt. Dieses Gesetz schützt den redlichen Erwerber. Wir hingegen argumentierten, dass das BGH-Urteil rechtsfehlerhaft ist, da die Veräußerung nach dem 18. September 1989 erfolgte und damit der redliche Erwerber nicht mehr schützenswert ist. Daraus konstruierte die Bundesregierung, dass wir behauptet hätten, dass das Vermögensgesetz auf nach dem 18. September 1989 geschlossene Rechtgeschäfte nicht anwendbar sei. Der Gerichtshof setzte sich daraufhin nicht mit unserem Anliegen auseinander, ob bei nach dem 18. September 1989 geschlossenen Rechtsgeschäften zivilrechtliche Ansprüche gegeben sind, sondern mit der nie bestrittenen Frage, ob das Vermögensgesetz auf nach diesem Stichtag geschlossene Rechtsgeschäft anwendbar ist.

 

Des Weiteren wurde von Bundesregierung und Gerichtshof die Hausveräußerung zu unserem Nachteil fehlerhaft bewertet und die Ausreisebedingungen nach dem Fall der Mauer wurden sachlich und rechtlich entstellt.

 

Zudem scheinen die Richter die Entscheidung blind unterschrieben zu haben, nachdem sie von anderen Mitarbeitern des Gerichtshofes vorgefertigt worden war. Es war erkennbar, dass das Beschwerdeanliegen, über das sie entschieden hatten, teilweise gefälscht war. Zu denken gibt auch, das sich der deutsche Richter Georg Ress später nicht mehr daran erinnern konnte, dass er und seine Kollegen „unter Berücksichtigung … der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung“ gegen uns entschieden hatten.

 

Die Federführung für die Manipulationen der Bundesregierung lag im Bundesjustizministerium bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Ministerialdirigent Klaus Stoltenberg. Die politische Verantwortung trug damals Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Am EGMR trafen die Richterin H. S. Greve (Norwegen) und die Richter I. Cabral Barreto (Portugal), G. Ress (Deutschland), L. Caflisch (Liechtenstein), R. Türmen (Türkei), B. ZupančIč (Slowenien) und J. Hedigan (Irland) die Entscheidung.

 

Das Verhalten der Bundesregierung und des Gerichtshofes in dem vorliegenden EGMR-Verfahren wirft Fragen auf:

 

Hat der Vertreter der Bundesregierung den wahrheitswidrigen Vortrag aus eigenem Antrieb vorgenommen oder wurde er dazu angewiesen? – Wie kann eine Kammer am EGMR, die von Richtern aus sechs Ländern besetzt ist, eine Entscheidung treffen, die auf einem entstellten Sachverhalt und einer unzutreffenden Rechtslage aufbaut? – Hat die Bundesregierung dem EGMR auch noch in anderen Verfahren von ihr gefälschte Beschwerden untergeschoben, die der Gerichtshof dann verwertet hat?

 

Über Jahre hinweg forderte ich erfolglos Aufklärung und Schadenersatz von den zwei Institutionen, die die Verantwortung für die Manipulationen tragen, der Bundesregierung und dem EGMR. Die Bundeskanzlerin und vier Bundesjustizministerinnen versuchten, die Angelegenheit auszusitzen. Sie bestritten begründungslos, dem Gerichtshof wahrheitswidrige Informationen übermittelt zu haben. Der Gerichtshof hatte angeblich keine Zeit, sich mit der Angelegenheit nochmals zu befassen. Es ist nichts weniger als eine Schande, wie die Institutionen mich schikanierten.

 

Daraufhin bat ich zahllose Persönlichkeiten und Gremien um Hilfe. Unter ihnen waren viele, die gern lautstark die Einhaltung der Menschenrechte einfordern, die die Stärkung der Menschenrechtsschutzsysteme anmahnen, und die Menschenrechtsverletzungen bei anderen scharf kritisieren. Ich glaubte, dass die Angeschriebenen und Angesprochenen sich über die fragwürdigen Praktiken empören und sich dafür einsetzen, dass die Betrügereien aufgeklärt werden. Ich sollte mich irren. Die Harmlosesten schwiegen, die Radikalsten beschimpften und verleumdeten mich.

 

Hier ein Auszug: Der EGMR-Richter Ress drohte mir mit einer Strafanzeige, falls ich meine Vorwürfe weiterhin veröffentliche. – Eine von mir an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition wurde so entstellt, dass sie unzulässig wurde. – Die damalige Vizepräsidentin des deutschen Bundestages Katrin Göring-Eckardt schwieg zu der Verstümmelung der Bundestagspetition. – Vier SPD-Funktionäre versuchten, mit Beschimpfungen und böswilligen Unterstellungen mich mundtot zu machen. – Als ich mit Flyer und Plakat vor dem Bundesjustizministerium still protestierte, wurde ich von zwei Polizeibeamten verjagt. – Die deutschen Vertretungen von Amnesty international und von Human Rights Watch offenbarten ihre Hörigkeit gegenüber dem Staat. – Meine an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung gerichtete Bitte nach einer fairen Behandlung blieb unerhört.

 

Entstanden ist in den vielen Jahren – leider – eine umfangreiche, aber interessante Sammlung von Beweisen zur Verlogenheit deutscher und europäischer Politiker, Beamter, Richter, Medien und ihren Günstlingen.

 

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Harro Wittek

 

 

Meine Bitte –

 

nicht nur in eigener

 

Sache

 

 

Ich wünsche mir, dass die Homepage Ihre Aufmerksamkeit findet. Zugleich richte ich an alle, die sich auf dieser Seite informieren, eine dringende Bitte.

 

Ich bin 72 Jahre alt, seit Jahren dauerkrank und schwerbehindert, zudem durch eine Operation in der Bewegung stark eingeschränkt. Ich schaffe es nur noch mit großer Mühe, mich gegen die Willkür derjenigen zu wehren, die die fragwürdigen Praktiken von Bundesregierung und Gerichtshof unaufgeklärt lassen möchten.

 

Helfen Sie bitte mit, dass die dubiosen Machenschaften aufgeklärt werden und an die Öffentlichkeit gelangen. Tragen Sie bitte mit dazu bei, dass diejenigen enttarnt werden, die den Missbrauch des Gerichtshofes dulden oder sogar fördern.

 

Durch Ihre Hilfe unterstützen Sie nicht nur mich, sondern tragen mit dazu bei, dass zukünftig Europas Bürgern ein faires Verfahren vor dem EGMR garantiert ist.

Eilenbergblick 7, 31848 Bad Münder, Deutschland

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Den deutschen Text der EGMR-Entscheidung finden Sie unter

 

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Der Nebenschauplatz

 

Dem von EGMR und Bundesgerichtshof gebilligten Rechtsgeschäft fehlt – wegen unseres Antrages auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens – die nach deutschem Recht erforderliche Grundstücksverkehrsgenehmigung. Das Genehmigungsverfahren wurde von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen bis heute nicht abgeschlossen. Meine Kritik daran wurde als Bombendrohung gewertet. Einzelheiten dazu finden Sie unter

 

www.paul-harro-wittek.de